Elternzeit in der gesetzlichen Krankenkasse PDF Drucken E-Mail
(0 - user rating)

.

Für Eltern, die sich nach der Geburt ihres Kindes eine Auszeit vom Beruf nehmen möchten, um ihr Kind zu betreuen, wurde bereits in den neunziger Jahren ein Rechtsanspruch von Eltern auf eine Elternzeit beschlossen. Diese ermöglicht Arbeitnehmern bis zum dritten Lebensjahr des Kindes zu pausieren ohne, dass eine Kündigung oder Rückstellung der beruflichen Position erfolgen darf.

 

Rechtliche Voraussetzungen für Elternzeit

 

Die Anmeldung für die Elternzeit muss beim Arbeitgeber erfolgen. Die Antragsfrist beträgt sieben Wochen. Treten dringende Gründe auf, kann auch eine Kürzung dieser Frist vorgenommen werden. Bei Versäumnis der Frist verschiebt sich der Termin für den Beginn der Elternzeit entsprechend.

Mit der Anmeldung erfolgt auch eine verbindliche Regelung, für welchen Zeitraum die Elternzeit gelten soll. Dabei gilt eine Mindestzeit von zwei Monaten. Nach dieser Festlegung ist eine Änderung der Zeitpläne nur noch im Einverständnis des Arbeitgebers möglich. Es besteht die Option die Elternzeit aufzuteilen. Hierfür kann eine Übertragung eines Teiles der Elternzeit bis zum achten Lebensjahr erfolgen, sofern sich der Arbeitgeber damit einverstanden erklärt.

Beide Elternteile sind berechtigt die Elternzeit zu nehmen. Während dieser Phase ist eine Teilzeitbeschäftigung von 30 Wochenstunden für beide Eltern genehmigt. Unternehmen mit mindestens 15 Mitarbeitern müssen in der Regel diese Teilzeitbeschäftigung gewähren. Nach Ablauf der Elternzeit haben die Eltern einen Anspruch auf ihren oder einen gleichwertigen Arbeitsplatz. Eine Rückstufung der Position ist jedoch nicht zulässig. Wurde die Arbeitszeit während der Elternzeit reduziert, gilt nach deren Ende wieder die frühere Arbeitszeit.

 

Das Elterngeld

 

Um einen finanziellen Ausgleich zum in der Elternzeit fehlenden Einkommen zu erhalten, können betroffene Eltern ein Erziehungsgeld erhalten. Dieses muss schriftlich bei den zuständigen Elterngeldstellen der Bundesländer beantragt werden und beträgt 67 Prozent des durchschnittlich nach Abzug von Steuern, Sozialabgaben und Werbungskosten vor der Geburt monatlich verfügbaren laufenden Erwerbseinkommens, höchstens jedoch 1.800 Euro und mindestens 300 Euro. Für Geringverdiener und Mehrkindfamilien gewährt die Bundesrepublik darüber hinaus besondere Bonussummen zuzüglich des Elterngeldes. Das Elterngeld kann maximal 14 Monate lang bezogen werden.

 

Elternzeit in der gesetzlichen Krankenversicherung

 

In der gesetzlichen Krankenversicherung Pflichtversicherte sind während der Elternzeit beitragsbefreit, vollkommen unabhängig davon, welches Einkommen der Partner bezieht. Voraussetzung dafür ist jedoch, dass der Versicherungsnehmer Elterngeld bezieht. Da dies für höchstens 14 Monate möglich ist, kann eine Befreiung von den Versicherungsbeiträgen ebenso maximal 14 Monate bestehen.

 

Elternzeit für freiwillig Versicherte

 

Elternteile, welche sich in die Elternzeit begeben und Mitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung sind, können sich beitragsfrei durch die gesetzliche Krankenversicherung des Ehepartners mitversichern lassen, auch wenn das betroffene Elternteil zuvor freiwillig versichert war.

Ist der Ehepartner jedoch in der privaten Krankenversicherung versichert, gelten andere Regelungen: Das sich in der Elternzeit befindliche Mitglied der gesetzlichen Krankenversicherung muss in der Elternzeit keine Beiträge entrichten, sofern es dort pflichtversichert ist. Freiwillig Versicherte, z.B. Angestellte mit einem Einkommen über der Versicherungspflichtgrenze von 49.500 Euro jährlich, müssen hingegen weiterhin einen Beitrag zahlen, auch wenn diese kein Einkommen beziehen.

 

Beitrag zur Krankenversicherung in der Elternzeit

 

Die Beitragsberechnung basiert bei Verheirateten für gewöhnlich auf der Hälfte des Einkommens des Ehepartners, bis hin zur Beitragsbemessungsgrenze. Diese Summe ist vollständig durch den Versicherungsnehmer zu tragen, da dieser innerhalb der Elternzeit keinen Arbeitgeberzuschuss erhält. Ledige, freiwillig versicherte Mitglieder zahlen hingegen einen Mindestbeitrag von 127,75 Euro, inklusive Pflegeversicherung.