Wahltarife der Krankenkassen PDF Drucken E-Mail
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Seit Bestehen der Gesundheitsreform im April 2007 können gesetzliche Krankenkassen ihren Versicherten Wahltarife anbieten, die aber nicht verpflichtend sind. Entscheidet man sich für einen solchen Wahltarif, gibt es einige Dinge zu beachten

  • der Versicherte ist drei Jahre an den Wahltarif gebunden
  • während dieser Zeit besteht kein Sonderkündigungsrecht und auch keine Möglichkeit zu einer anderen Kasse zu wechseln
  • der Wahltarif kann entfallen, wenn die Krankenkasse sich entscheidet ihn abzuschaffen

Im Januar 2009 wurde der einheitliche Krankenbeitragssatz eingeführt. Wahltarife sind eine Möglichkeit, den Beitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung effektiv zu senken. Es gibt Wahltarife, die eine Krankenkasse anbieten muss, wobei der Versicherte nicht an eine Frist gebunden ist. Andere Wahltarife, die ein Versicherer anbieten kann, ziehen wiederum eine Mindestbindungsfrist von drei Jahren nach sich.

 

Wahltarife für besondere Versorgungsformen

 

Krankenhäuser, Ärzte und Therapeuten arbeiten zusammen und stimmen sich ab. Diese vernetzte Versorgung vermeidet Mehrfachuntersuchungen für den Patienten und gewährt ihm eine bessere Behandlung.

 

Hausarzttarif

 

Der Hausarzttarif beinhaltet, dass Patienten bei Beschwerden und Krankheiten immer zuerst den Hausarzt aufsuchen müssen. Abgesehen vom Frauen– und Augenarzt dürfen andere Ärzte nur durch die Überweisung des Hausarztes aufgesucht werden. Dieser kennt so die gesamte Behandlungsgeschichte seines Patienten und kann ihn beraten. Der finanzielle Vorteil liegt in Prämienzahlungen oder Zahlungsermäßigungen für den Patienten.

 

Disease Management Programme

 

Das Disease Management Programme, kurz DMP, ist ein Wahltarif für strukturierte Behandlungsprogramme. Dieses Programm soll die Behandlung von chronisch Kranken durch regelmäßige Kontrolluntersuchungen, qualitativ hochwertigen medizinischen Leistungen und Schulungsprogrammen deutlich verbessern. Folgende Krankheiten beinhaltet das DMP:

  • Diabetes mellitus Typ I + II
  • koronare Herzerkrankung
  • Asthma
  • chronische Lungenerkrankung (COPD)
  • Brustkrebs
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Ambulante Versorgung

 

Bei der ambulanten Versorgung schließen Ärzte direkt Verträge mit Krankenkassen ab und bieten beispielsweise bestimmte Angebote für ein spezifisches Krankheitsbild an. Zur ambulanten Behandlung gehören die Prävention, Früherkennung und Behandlung von Krankheiten durch den Arzt.

 

Krankengeldtarif

 

Mit diesem Tarif haben Selbständige und nur kurzzeitig Beschäftigte Anspruch auf Krankengeld. Im Januar 2009 wurde das Krankentagegeld für Selbstständige gestrichen. Ab August 2009 wurde diese Regelung wieder aufgehoben und die alten Wahltarife verloren ihre Gültigkeit. Nun gibt es ein Krankengeld ab der 7. Woche der Arbeitsunfähigkeit, welches 70 Prozent des regelmäßigen Arbeitseinkommens ausmacht. Die vorherigen 6 Wochen bezahlt der Arbeitgeber den normalen Lohn. Das Krankentagegeld ist auf 78 Wochen innerhalb von drei Jahren beschränkt.

 

Freiwillige Tarife

 

Viele Krankenkassen bieten ihren Mitgliedern zahlreiche freiwillige Tarife an. Entscheidet man sich für einen Tarif, ist man für mindestens drei Jahre an diesen gebunden. Dazu zählt beispielsweise der Selbstbehalttarif. Gesetzlich Versicherte können den Tarif der Selbstbeteiligung wählen und sich somit verpflichten, einen Teil der Behandlungskosten im Krankheitsfall selbst zu übernehmen. Als Gegenleistung erhält er eine Prämie von der Krankenkasse.

 

Kostenerstattungstarif

 

Entscheidet man sich für den Kostenerstattungstarif, wird man wie ein Privatpatient behandelt. Der Arzt stellt nach der Behandlung eine Rechnung aus, die der Versicherte dann bei der Krankenkasse einreicht. Diese erstattet jedoch nur einen Teil der angefallenen Kosten. Des weiteren kann eine Krankenkasse Wahltarife für alternative Heilmittel, wie zum Beispiel Homöopathie anbieten.