| Zusatzleistungen der Krankenkassen |
|
|
|
|
. Ca. 90 bis 95 Prozent der Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen sind identisch, doch in den Zusatzleistungen können sie sich deutlich unterscheiden, deshalb sollte man bei der Wahl der Krankenkasse auf genau diese Leistungen achten. Zusatzleistungen sind besonders für Menschen mit chronischen Krankheiten oder hohem Krankheitsrisiko von Bedeutung.
Die jeweiligen Zusatzleistungen variieren je nach Krankenkasse. Einige zahlen bei gesunder Lebensweise und Vorsorgeuntersuchungen einen hohen Bonus, andere weniger oder gar nicht. Mal kann man Kurse aus unterschiedlichen Bereichen wie Sucht oder Ernährung belegen und mal ist die Auswahl lediglich auf Kurse der entsprechenden Kasse beschränkt. Einige Krankenkassen übernehmen die Kosten für eine Reiseimpfung, einige nicht. Die Kostenübernahme für beispielsweise einen Zahnersatz ist meist an die Bedingung des regelmäßigen Zahnarztbesuches geknüpft. Manche Krankenkassen bieten Zusatzleistungen im Bereich der häuslichen Krankenpflege oder auch in der Haushaltshilfe.
Bonusprogramme
Für ein gesundheitsbewusstes Verhalten bieten Krankenkassen als Belohnung sogenannte Bonusprogramme an. Voraussetzung dafür ist das Wahrnehmen regelmäßiger Vorsorgeuntersuchungen oder Präventionsprogramme. Diese Bonusprogramme sind von Krankenkasse zu Krankenkasse unterschiedlich, auch hier sollte man deshalb die besten Vorteile für sich herausfinden und die Wahl der Kasse davon abhängig machen.
Für ein Bonusprogramm muss sich der Versicherte bei seiner Krankenkasse anmelden. In einem Bonusheft werden alle Untersuchungen und Kurse gesammelt. Bei genügend Punkten erhält man Geld- oder Sachprämien. Bei den Bonusprogrammen kann es sich um Ermäßigungen der Zuzahlung, Beitragssenkungen, Beitragsrückerstattungen oder auch Sachprämien handeln. Auch Arbeitgeber können von einem Angebot an Gesundheitsförderung in ihrem Betrieb profitieren.
Sachprämien durch BonuspunkteAuch die Beitragserstattung in Form von Sachprämien ist eine Art der Zusatzleistung der Krankenkassen. Bei regelmäßiger Teilnahme an Vorsorgeuntersuchungen oder Gesundheitskursen erhält der Versicherte Bonuspunkte, die meistens gegen Sachprämien eingetauscht werden können.
Beitragssenkung durch SelbstbeteiligungDiese Art von Bonusprogramm gilt grundsätzlich nur für freiwillig Versicherte. Der Versicherte trägt durch einen Selbstbehalt die Kosten für Arztbesuche, Behandlungen und auch Medikamente bis zu einer bestimmten Höhe. Im Gegenzug bezahlt er weniger Beitrag an die jeweilige Krankenkasse.
Beitragserstattung nach MindestversicherungszeitVoraussetzung für die Rückerstattung eines Teils des Beitrages ist eine Mindestversicherung bei der entsprechenden Krankenkasse von drei Monaten, während dieser Zeit dürfen allerdings keine Leistungen zu Lasten der Krankenkasse in Anspruch genommen worden sein, ausgenommen sind Vorsorgeuntersuchungen für Versicherte unter 18 Jahren.
|






Nehmen Sie jetzt unverbindlich Kontakt auf. Rufen Sie uns kostenlos an: Tel. 0800-01 02 100.