| Selbstbehalt in der gesetzlichen Krankenversicherung |
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. Selbstbehalt oder Selbstbeteiligung wird verstanden, dass der Versicherungsnehmer Zuzahlungen aus eigener Tasche leistet. Bei den gesetzlichen Krankenkassen gibt es vorgeschriebene Zuzahlungen für die Versicherten. Trotzdem bieten sowohl gesetzliche als auch private Versicherungsunternehmen freiwillige Selbstbeteiligungen an und locken mit Bonuszahlungen, ermäßigten Beiträgen oder anderen Vorteilen.
Gesetzliche Krankenversicherung
Da sich die gesetzliche Krankenversicherung an dem Sachleistungsprinzip orientiert, zahlt der Versicherte zu den gesetzlich vorgeschriebenen Leistungen einen Teilbetrag dazu, sofern er sie in Anspruch nimmt. Nicht zu verwechseln ist der Begriff der Selbstbeteiligung mit dem des Eigenanteils. Seit 2004 muss der Versicherte für folgende Kostenbeteiligungen aufkommen: Praxisgebühr, Medikamente und Heilmittel, Krankenhausaufenthalte, Rehabilitations- oder Kuraufenthalte, Haushaltshilfen, Fahrkosten sowie kieferorthopädische Behandlungen.
Während die soeben genannten Zahlungen für die Versicherten Pflichtzahlungen sind, bieten einige Krankenkassen auch Selbstbehalt in Form einer freiwilligen Selbstbeteiligung im Rahmen der Wahltarife an. Dazu zählen:
. Der Versicherte wird dabei mit Prämien oder Sonderzahlungen in Form einer festgelegten Summe gelockt. Das kann bei einigen Krankenkassen ein ganzer Monatsbeitrag sein, bei anderen Kassen hingegen erfolgt die Rückzahlung nach einem Staffelsystem, wo jedoch weniger als ein Monatsbeitrag erstattet wird. Dadurch soll ein bewusster Umgang mit den Leistungen beim Versicherungsnehmer erreicht werden.
Befreiung von der Zuzahlung
Von diesen Zuzahlungen kann man sich befreien lassen – jedoch nur befristet auf ein Kalenderjahr. Dafür müssen vorher mindestens zwei Prozent der Familienbruttoeinkünfte zum Lebensunterhalt an Kostenbeteiligung geleistet werden. Ausgeschlossen von den Einkünften sind einige Freibeträge für Familienangehörige. Für Empfänger von Arbeitslosengeld II sind die Zuzahlungen jährlich auf 83,28 Euro begrenzt, bei chronisch Kranken beläuft sich der Betrag sogar nur auf 41,64 Euro.
Wann lohnt eine Selbstbeteiligung?
Besonders für Angestellte ist eine Selbstbeteiligung in der Regel weniger lukrativ, da sich Arbeitgeber zur Hälfte an der Beitragszahlung beteiligen. Für angestellte Mediziner lohnt sich ein Selbstbehalt zumindest für den Fachbereich, in dem sie arbeiten. Denn oftmals behandeln sich Kollegen untereinander. Für Krankenhausärzte würde sich so eine Kostenbeteiligung bei stationären Behandlungen lohnen und für Fachärzte eine Beteiligung bei ambulanten Behandlungen. Selbstständige oder Freiberufler hingegen ziehen meist Vorteile aus einer Selbstbeteiligung, da sich dadurch die Beiträge oft maßgeblich verringern.
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