| Die Gesundheitsreformen 2007 bis 2011 |
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. Wenn von der Gesundheitsreform die Rede ist, ist die Neuordnung des gesamten Gesundheitssystems zwischen 2007 und 2009 gemeint. Diese Reform ist von der Bundesregierung unter Kanzlerin Angela Merkel (CDU) und unter Gesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD) umgesetzt worden. Hinzu kommt die nächste Gesundheitsreform unter der Union/FDP-Regierung ab 2011.
Ältere Gesundheitsreformen gab es seit den 1970er Jahren immer häufiger; die erste 1976 unter Kanzler Helmut Schmidt und Bundesgesundheitsminister Herbert Ehrenberg, SPD. Seit 1996 gibt es fast jährlich Neuerungen im deutschen Gesundheitssystem, die meist Nachteile für die Patienten mit sich bringen (Erhöhung von Zuzahlungen, Einschränkung, Kürzung oder Streichen von Leistungen), brachte aber auch Verbesserungen wie die freie Wahl der Krankenkasse (1993) oder Senkung des Beitragssatzes (2003). Auch die Arzthonorare waren und sind immer wieder Bestandteil der Reformen, zuletzt 2002.
Die Umsetzung der Reform 2007
Die Umsetzung der Neuerungen erstreckt sich über einen längeren Zeitraum. Den Anfang markierte die erste Änderung im Februar 2007, als eine Neuregelung zum Wechsel in die private Krankenversicherung in Kraft trat. Es folgte als erster wichtiger Meilenstein die allgemeine Versicherungspflicht für gesetzlich Versicherte im April 2007. Zuletzt wurde zum 1. Januar 2009 der Gesundheitsfonds, der allgemeine Beitragssatz in der gesetzlichen Krankenversicherung oder die allgemeine Versicherungspflicht auch für privat Versicherte eingeführt. Die letzte noch ausstehende Neuerung ist für den 1. Januar 2011 vorgesehen. Dann werden die Beiträge der gesetzlich Versicherten nicht mehr an die einzelnen Krankenkassen fließen, sondern von einer noch einzurichtenden zentralen Stelle eingezogen. Für die Versicherten hat dieser Schritt jedoch keine unmittelbaren Änderungen zur Folge. Fraglich ist auch, ob dieser Schritt überhaupt umgesetzt wird.
Die Gesundheitsversicherung
Im Zusammenhang mit der Gesundheitsreform 2007 ist zum ersten Mal die Rede von einer Gesundheitsversicherung. Wesentlicher Punkt dieser neuen Versicherung ist die Pflicht jedes Bürgers, eine Versicherung für den Krankheitsfall abzuschließen. Ähnlich wie bei der Kfz-Versicherung darf also niemand mehr ohne Versicherungsschutz leben. Als Meilenstein wird immer wieder herausgestellt, dass der oder die Versicherte bei Verlust des Versicherungsschutzes zum jeweils letzten Versicherungsträger zurückkehrt – egal ob gesetzlich oder privat.
Die Eckpunkte
Die von der Bundesregierung betonten Eckpunkte der Gesundheitsreform 2007 sind der gezielte Ausbau von Leistungen, mehr Wettbewerb, der den Versicherten nützt, Abbau von Bürokratie und eine gerechte Finanzierung durch den einheitlichen Beitragssatz.
Der Gesundheitsfonds
Wesentlicher Bestandteil der Reform ist der Gesundheitsfonds. Dabei handelt es sich um eine Art zentralen Geldpool, in den die Beiträge der Versicherten und Steuermittel des Bundes fließen. Aus dieser finanziellen Grundlage erhalten die Kassen schließlich Geld, um Versicherungsleistungen zu bezahlen. Der Steuerzuschuss betrug im ersten Jahr 2009 rund vier Millarden Euro. Vorgesehen war, diesen Zuschuss ab 2010 jährlich um eine Millarden Euro zu erhöhen, bis der Anteil bei maximal elf Millarden Euro erreicht ist. Allerdings musste die Bundesregierung angesichts des Defizits der gesetzlichen Krankenkassen schon 2010 |






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