| Erklärungen zur Pflegeversicherung |
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Die Pflegeversicherung wurde geschaffen, um das "Risiko Pflege" auf viele Schultern zu verteilen, so wie es zum Beispiel bei der gesetzlichen Krankenversicherung seit Jahrzehnten praktiziert wird. Übrigens: Die Pflegeversicherung ist der einzige Zweig der Sozialversicherung, bei dem der Beitragssatz festgeschrieben wurde. Die Beitragsstabilität soll die Höhe der Lohnnebenkosten begrenzen. Deshalb sind die Leistungen der Pflegekassen, noch viel mehr als bei den Renten- oder Krankenversicherungen, eingeschränkt. TeilkaskoDie Körperpflege und die Aufnahme von Getränken und Nahrung sowie die damit verbundenen Wege werden bei der Berechnung der "grundpflegerischen Tätigkeiten" berücksichtigt. So wird die Hilfe auf dem Weg vom Sessel zum Tisch, wenn es um eine Mahlzeit geht, angerechnet. Aufstehen, Mantel anziehen und Begleitung bei einem Spaziergang durch den Garten aber nicht. Die Anleitung von Verwirrten beim morgendlichen Zähneputzen kann mit mehr als 5 Min. täglich "zu Buche schlagen", die ergotherapeutischen Übungen mit einer Schere jedoch nicht. Die Pflegeversicherung beruht auf dem XI. Buch des Sozialgesetzbuches. Dort wird bestimmt, wer "im Sinne des Gesetzes pflegebedürftig" ist. Es geht aber auch um die Finanzierung, die Sicherung der angemessenen Versorgung und die Qualität der geleisteten Pflege. Die Neuerungen des Jahres 2002 haben die Lage nicht vereinfacht. (Alle Leistungsarten und Geldbeträge ...) (*) BMG-Webseiten "Zahlen und Fakten zur Pflegeversicherung (05/06)", Download am 4.12.2006 |






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