Die Pflege als Teil der Sozialversicherung PDF Drucken E-Mail
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Grundbaustein der Pflege im Alter ist die gesetzliche Pflegeversicherung. Privat Krankenversicherte müssen jedoch bei ihrem Versicherungsanbieter eine private Pflegeversicherung abschließen. Hier erhalten sie Wissenswertes rund um die Pflegeversicherung und eine Übersicht über leistungsstarke und günstige Tarife. Wir beantworten wichtige Fragen zu den Leistungen der gesetzlichen und der privaten Pflegeversicherung sowie zur Vorbeugung der Altersarmut. Die private Pflegeversicherung schließt große Lücken der gesetzlichen Pflegeleistungen. So können auch gesetzlich Versicherte wirkungsvoll einem Pflegenotstand im Alter vorbeugen.

Pflegeversicherung - Wichtige Begriffe

  • Gesetzliche Pflegeversicherung

Die Pflegeversicherung ist an die Krankenversicherung gekoppelt. Deshalb besteht eine Versicherungspflicht für alle Bundesbürger. Versicherte erhalten Hilfe bei Pflegebedürftigkeit, meist durch finanzielle Unterstützung.

  • Private Pflegeversicherung

Privatpatienten müssen eine Pflegeversicherung beim selben Anbieter der Krankenversicherung abschließen. Die Leistungen sind vergleichbar mit dem gesetzlichen Pflegeschutz, die Beiträge sind ähnlich.

Weitere Themen zur Pflege

  • Pflegegeld

Angehörige, die die Pflege selbst übernehmen, erhalten Pflegegeld von der Versicherung des Pflegebedürftigen.

  • Pflegestufen

Die Intensität der Pflege wird anhand der Pflegestufen bemessen. Diese hängen von der Pflegebedürftigkeit ab.

  • Pflegeheim

Pflegeheime garantieren rund um die Uhr eine Versorgung für ältere, chronisch kranke oder behinderte Menschen.

  • Pflegebedürftige

Die Pflegebedürftigkeit ist gesetzlich geregelt und entscheidet über die Pflegestufe und über den Pflegebedarf.

  • Familienpflegezeit

Die Familienpflegezeit erleichtert für Berufstätige die Pflege eines Angehörigen, ohne den Beruf aufzugeben.

  • Pflegesachleistungen

Die Pflegesachleistungen sind eine Alternative zum Pflegegeld. Die Leistungen sind zweckgebunden.

Pflegeleistungen und Beiträge

Die Pflegeversicherung stellt die Absicherung für den Fall der Pflegebedürftigkeit dar. Sie ist die fünfte Säule der deutschen Sozialversicherung und eine Pflichtversicherung. Wie in der Krankenversicherung besteht auch in der Pflege eine Versicherungspflicht. Gesetzlich Versicherte werden über ihre Krankenkasse automatisch in einer gesetzlichen Pflegekasse versichert. Privat Versicherte schließen ihre Pflegeversicherung hingegen bei dem privaten Versicherungsunternehmen ab, bei dem sie auch krankenversichert sind.

Die Leistungen der Pflegeversicherung sind gesetzlich vorgeschrieben. Aus diesem Grund erhalten sowohl privat als auch gesetzlich Pflegeversicherte die gleichen Pflegeleistungen und zahlen die gleichen Beiträge. Die Beiträge werden zu 50 Prozent durch den Arbeitgeber und zu 50 Prozent vom Arbeitnehmer getragen. Eine Sonderreglung existiert hingegen in Sachsen. Dort wird die Pflegeversicherung nur zu 25 Prozent vom Arbeitgeber übernommen, den Rest zahlt der Arbeitnehmer. Ausgenommen von den Beiträgen zur Pflegeversicherung sind die Mitglieder einer gesetzlichen Familienversicherung.

Die Pflegeversicherung gewährt erst dann eine Übernahme der Pflegekosten, sofern der Versicherte für mindestens sechs Monate pflegebedürftig ist, dass heißt seinen Alltag nicht mehr selbständig bewältigen kann. In welchem Umfang ein Versicherter Pflegeleistungen erhält, ist abhängig davon, in welcher Pflegestufe er eingeordnet wird. Diese Einstufung erfolgt durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK). Wurde die Höhe der Pflegebedürftigkeit bestimmt, so kann sich der Versicherte die Leistungen entweder in Form eines Pflegegeldes auszahlen lassen oder erhält direkt die notwendigen Dienstleistungen und Pflegehilfsmittel von der Pflegeversicherung.