| Krankenversicherung für Ärzte |
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.Ärzte haben in ihrem Beruf eine besondere Verantwortung und sind einer ständig hohen Erwartungshaltung ausgesetzt. Aufgrund dieser Tatsache ist ein umfassender Versicherungsschutz notwendig, um eine effektive und schnelle Genesung im Falle einer Krankheit zu gewährleisten. Grundsätzlich besteht für selbständige, freiberuflich tätige Ärzte keine Pflichtversicherung in gesetzlichen Krankenversicherungen. Angestellte Ärzte hingegen müssen ein Einkommen über der Versicherungspflichtgrenze vorweisen können, um sich privat versichern zu lassen.
Gesetzliche Krankenversicherung
Selbstständige, freiberuflich tätige Ärzte sind im Regelfall von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung befreit. Sie haben die Möglichkeit eine private Krankenversicherung abzuschließen, können aber dennoch freiwilliges Mitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung werden. Ärzte, die sich in einem Arbeitsverhältnis als Angestellter befinden, sind hingegen verpflichtet sich gesetzlich krankenversichern zu lassen. Übersteigt das Bruttoeinkommen jedoch die Versicherungspflichtgrenze von 49.500 Euro im Jahr, so kann der Betroffene sich von der Versicherungspflicht befreien lassen und ein privates Versicherungsunternehmen wählen. Die Beiträge der gesetzlichen Krankenversicherung gestalten sich einheitlich, das bedeutet jeder Versicherungsnehmer hat Beiträge in Höhe von 15,5 Prozent seines Bruttoeinkommens zu zahlen. Die Einkommensbemessungsgrenze beträgt hierfür 44.550 Euro jährlich. Selbst, wenn das faktische Einkommen höher ausfallen sollte, so muss der Versicherte im Jahr maximal 15,5 Prozent von 44.550 Euro an die Krankenversicherung zahlen, wobei dieser Betrag paritätisch zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer aufgeteilt wird. Die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung sind durch die Bundesregierung vorgeschrieben und deshalb nicht individuell auf den Versicherungskunden abgestimmt. Zudem fällt der Leistungskatalog eher geringer aus, als bei einer privaten Krankenversicherung.
Private Krankenversicherung
Ärzte, die sich in der privaten Krankenversicherung versichern lassen möchten, mit der Voraussetzung, dass sie entweder ein bestimmtes Einkommen beziehen oder freiberuflich tätig sind, müssen sich zunächst von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung befreien lassen. Diese Befreiung ist unwiderruflich, sofern das Einkommen und das Arbeitsverhältnis keine Änderungen erfährt. Für Mediziner gibt es bei einigen privaten Versicherungsunternehmen spezielle Sondertarife, die teilweise als Gruppentarife konzipiert sind. Diese sind meist günstiger als die übrigen Tarife einer privaten Krankenversicherung. Für Medizinstudenten, Ärzte im Praktikum und Jungärzte gibt es zudem häufig sogenannte Jungärztetarife, die sehr preiswert sind. Solche Tarife sind jedoch meist bis zum 35. Lebensjahr begrenzt. Die Beiträge in der privaten Krankenversicherung sind in der privaten Krankenversicherung nicht einkommensabhängig. Sie richten sich nach dem Gesundheitszustand, dem Geschlecht, Alter und gewählten Leistungspaket des Versicherungsnehmers. Die Leistungen hingegen sind individuell an die jeweilige Person angepasst und werden umfangreich gewährleistet.
Zusatzversicherungen
Gesetzlich versicherte Ärzte, die nicht auf die Annehmlichkeiten einer privaten Krankenversicherung verzichten möchten, haben die Möglichkeit den gesetzlichen Schutz durch Zusatzversicherungen aufzustocken. Die entsprechenden Zusatztarife werden individuell an den Versicherungsnehmer, dessen Berufs- bzw. Gesundheitsrisiken angepasst und können eine ähnliche Sicherheit und einen ähnlichen Komfort bieten, wie es in der privaten Krankenversicherung der Fall ist. Zudem schützen die Krankenzusatzversicherungen den Versicherungsnehmer vor den fortschreitenden Kürzung elementarer Leistungen in der gesetzlichen Krankenversicherung, denn diese werden staatlich geregelt und sind entsprechend politisch beeinflusst. Dies hat zur Folge, dass der gesetzlich Versicherte in allen medizinischen Bereichen hohe finanzielle Eigenleistungen aufbringen muss. Krankenzusatzversicherungen schützen den Versicherten gegen diese Zahlungen, indem die Unternehmen eine oftmals hundertprozentige Kostenübernahme gewährleisten. |






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