| Krankenversicherung für Apotheker |
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.Gerade Apotheker haben eine hohe Verantwortung gegenüber ihren Kunden. Dabei müssen sie aber auch ihre eigene Gesundheit und den entsprechenden Schutz dieser besonders beachten. Freiberufliche Apotheker haben dabei die Wahl sich privat versichern zu lassen oder weiterhin gesetzlich versichert zu bleiben. Angestellte Apotheker können sich bei Nachweis eines Einkommens über der Versicherungspflichtgrenze ebenfalls privat versichern lassen.
Gesetzliche Krankenversicherung
Versicherungspflichtige angestellte Apotheker müssen sich gesetzlich versichern lassen. Freiberufliche Apotheker können dies als freiwillig Versicherte ebenfalls tun. Die Beträge der gesetzlichen Krankenversicherung sind einheitlich. Jeder Versicherungsnehmer hat Beiträge in Höhe von 15,5 Prozent des Bruttoeinkommens zu zahlen. Bei den gesetzlichen Krankenkassen gibt es eine jährliche Beitragsbemessungsgrenze von 44.550 Euro. Überschreitet das Einkommen diese Grenze, bleibt die Höhe des zu zahlenden Betrags trotzdem konstant. Das heißt, der Versicherte muss trotz höherem Einkommen nur 15,5 Prozent auf 44.550 Euro zahlen. Die durch die gesetzlichen Krankenkassen gebotenen Leistungen sind von der Bundesregierung festgelegt. Dies bedeutet wiederum, dass die Leistungen nicht individuell auf den Versicherungsnehmer abgestimmt sind. Allerdings haben gesetzlich Versicherte die Möglichkeit auch kostenlos Familienangehörige mitversichern zu lassen.
Private Krankenversicherung
Apotheker, die freiberuflich tätig sind, haben die Möglichkeit sich privat krankenversichern zu lassen. Aber auch angestellte Apotheker haben die Möglichkeit sich privat zu versichern. Dazu muss ihr Einkommen jedoch die Versicherungspflichtgrenze überschreiten. Dann können auch sie sich von der Versicherungspflicht der gesetzlichen Kassen befreien lassen. Allerdings ist diese Entscheidung unwiderruflich, solange sich weder Einkommen noch das Arbeitsverhältnis ändern. Bei der privaten Krankenversicherung haben vor allem Apotheker Vorteile, die Mitglied in einer Berufs- oder Standesorganisation sind. Für Mitglieder einer solchen Organisation ist es möglich sich über eine Gruppenversicherung bei einer privaten Krankenversicherung versichern zu lassen. Dies ermöglicht dem Versicherten besonders günstige Konditionen. Auch kann der Leistungskatalog und damit auch der Versicherungsschutz bei einer privaten Krankenversicherung individueller gestaltet werden.
Zusatzversicherungen
Die Aufgabe der Zusatzversicherung ist es, den gesetzlichen Versicherungsschutz zu ergänzen. So werden je nach abgeschlossenem Vertrag beispielsweise noch offene Pflegekosten übernommen oder es wird ein Tagegeld ausgezahlt. Über das Tagegeld kann der erkrankte Versicherte frei verfügen. |






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