| Krankenversicherung für Architekten |
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.Wie für alle Freiberufler gilt auch für die Architekten seit dem 01. Januar 2009 die Verpflichtung zum Krankenversicherungsschutz. Der gesetzliche Krankenversicherungsschutz ist also staatlich gewährleistet. Normalerweise ist ein Eintritt in die private Krankenversicherung nur durch mehrjähriges Überschreiten der Jahresentgeltgrenze möglich, doch Freiberufler können ganz unabhängig vom monatlichen oder jährlichen Einkommen zwischen privater und gesetzlicher Krankenversicherung wählen. Der Architekt muss in sein altes Versicherungssystem zurückkehren, wenn er vorher bereits versichert war. Wer zuletzt in einer gesetzlichen Krankenkasse war, kann ohne weiteres in diese zurückkehren, aber es müssen rückwirkend zum 01. April 2007 die Beiträge bezahlt werden. Umgangen werden kann das nur durch das Aufsuchen einer privaten Krankenversicherung, die bereit ist, die Person aufzunehmen.
Gesetzliche Krankenversicherung
Wer als Selbstständiger weiterhin gesetzlich versichert bleiben möchte, gilt als freiwillig versichert. Ein großer Vorteil dabei ist, dass die gesetzliche Krankenversicherung Familienmitglieder kostenfrei mitversichern kann. Somit lohnt sich also besonders für Personen mit Familie die Familienversicherung als Teil der gesetzlichen Krankenversicherung. Zum Zeitpunkt des Einstiegs in die Krankenversicherung muss der Versicherungsanwärter in den letzten fünf Jahren für mindestens 24 Monate oder kurz vor dem Ausstieg ohne Unterbrechung zwölf Monate versichert gewesen sein, um den Eintritt in die gesetzliche Krankenversicherung zu erlangen. Die Beiträge richten sich nach dem Einkommen der Person. Ein Nachweis des Einkommens muss vom Versicherten selbst nachgewiesen werden. Dadurch schwanken also die Beitragszahlungen: Wer weniger verdient, wird mit entsprechendem Nachweis auch weniger bezahlen. Entsprechend gilt das, wenn mehr verdient wird, bis zum Erreichen der Beitragsbemessungsgrenze von 44.550 Euro jährlich. Da die Leistungen weitgehend staatlich vorgeschrieben sind, gibt es also keine Unterschiede unter den gesetzlich versicherten Bürgern. Ein Wechsel der gesetzlichen Krankenkasse ist mit einer Kündigungsfrist von zwei Monaten möglich. Eine Kündigung setzt jedoch eine mindestens 18-monatige Vertragslaufzeit voraus. Bei Beitragserhöhungen gilt ein Sonderkündigungsrecht. Dann ist die Vertragsdauer von 18 Monaten nicht zwingend abzuwarten.
Private Krankenversicherung
Architekten können als Freiberufler unabhängig von ihrem Einkommen in die private Krankenversicherung eintreten. Nach Absolvierung einer Gesundheitsprüfung kann in die gewünschte Krankenversicherung eingetreten werden. Dabei wird der gesundheitliche Zustand geprüft. Wichtig ist dann nur noch, dass die Person von der Krankenversicherung angenommen wird und sich von der gesetzlichen Versicherungspflicht befreien lässt. Für Architekten gibt es – wie auch für andere Berufsgruppen – Spezialversicherungen. So besteht seit 1969 ein Gruppenversicherungsvertrag zwischen der Architektenkammer und der Deutschen Krankenversicherung AG (DKV). Dadurch bekommen die Mitglieder die Möglichkeit einen Vertrag zu günstigen Konditionen abzuschließen. Des Weiteren können Familienmitglieder auch von dieser Versicherung profitieren: Sie können nämlich gleich mitversichert werden. Ähnliche Versicherungsmöglichkeiten bietet auch die Kammer der Architekten und Ingenieurkonsulenten für ihre Mitglieder. Solche Verträge sind in der Regel an die Risiken und Gefahren der jeweiligen Berufsgruppe abgestimmt und bieten somit einen noch besseren Gesundheitsschutz.
Zusatzversicherungen
Zusätzlich zu der Krankenversicherung können Zusatzversicherungen abgeschlossen werden. Sie dienen als Erweiterung der zugesicherten Leistungen. Daher sind Zusatzversicherungen oft auch sinnvoll für gesetzlich Versicherte. Es kommt zu einer Mischung aus gesetzlichem und privatem Versicherungsschutz. Durch das Abschließen von Zusatzleistungen kann sogar das Niveau einer privaten Vollversicherung erreicht werden. Gerade durch die Erhöhung der Beiträge und der Leistungskürzungen der letzten Jahre zeigt sich hier eine gute Möglichkeit auf, seinen Krankenschutz zu erweitern. |






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