Krankenversicherung für Freiberufler PDF Drucken E-Mail
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Ursprünglich waren freiberuflich Erwerbstätige nicht sozialversicherungspflichtig in der Pflege- und Krankenversicherung. Durch die Einführung der Versicherungspflicht, im Rahmen der Gesundheitsreform, sind nun auch Freiberufler seit dem 01. Januar 2009 aufgefordert einen Krankenversicherungsschutz zu besitzen.

Grundsätzlich haben freiberuflich Tätige das Privileg, darüber zu entscheiden, ob sie sich privat oder gesetzlich krankenversichern lassen möchten. Demnach besteht für sie unabhängig vom Einkommen die Möglichkeit, eine Befreiung von der gesetzlichen Krankenversicherung zu erlangen.

 

Gesetzliche Krankenversicherung

 

Freiberufler müssen sich nicht in der gesetzlichen Krankenversicherung versichern lassen. Ist das Einkommen jedoch beispielsweise am Anfang der Tätigkeit sehr gering, so empfiehlt sich häufig eine freiwillige Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenkasse. Der Grund dafür liegt darin, dass sich die Beiträge der gesetzlichen Krankenversicherung einheitlich nach dem Einkommen des Kunden richten. Jeder freiwillige Versicherungsnehmer einer gesetzlichen Krankenversicherung hat deshalb 15,5 Prozent seines Bruttoeinkommens für Versicherungsprämien aufzuwenden. Die Beitragsbemessungsgrenze für diesen Prozentsatz beläuft sich auf ein Bruttoeinkommen von 44.550 Euro jährlich. Selbst wenn das faktische Einkommen darüber liegen sollte, zahlt der Versicherte ab dieser Grenze keinen höheren Beitrag mehr.

Ein weiterer Vorteil der gesetzlichen Krankenkassen ist die Möglichkeit, seine Kinder kostenfrei im Rahmen der Familienversicherung mitversichern zu lassen. Somit kann eine freiwillige Mitgliedschaft gerade für Freiberufler mit Familien von Vorteil sein. Die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung sind staatlich festgelegt und lassen sich nicht ausweiten. Außerdem sind diese kaum an den individuellen Versicherungsnehmer angepasst.

 

Private Krankenversicherung

 

Will sich der freiberuflich Tätige in einer privaten Krankenversicherung versichern, so muss er sich von der gesetzlichen Versicherungspflicht befreien lassen. Diese Abkehr kann nicht widerrufen werden, es sei denn, der Versicherte gelangt in ein Angestelltenverhältnis oder verdient mindestens ein Jahr lang weniger als 49.500 Euro brutto. Je nach Berufsfeld bieten private Krankenversicherungen Spezialtarife an, welche an die Bedürfnisse, Risiken und Anforderungen des jeweiligen Tätigkeitsfeldes angepasst sind. Zudem gibt es gerade für Existenzgründer günstige Tarife, welche dann aber meist in einem Normaltarif des privaten Unternehmens mündet. Des Weiteren ist der Leistungskatalog der privaten Krankenversicherung recht umfangreich und bietet dem Versicherungskunden einen individuellen Schutz in der jeweiligen Lebenslage.

Die Beiträge der privaten Krankenversicherung sind einkommensunabhängig. Das heißt, die Höhe der Prämien beruht auf dem Alter, Geschlecht sowie Gesundheitszustand des Versicherungsanwärters, der hierfür eine Gesundheitsprüfung zu absolvieren hat. Ein Eintritt in die private Krankenversicherung sollte daher gut geplant werden: Je jünger und gesünder der Versicherungsnehmer ist, desto geringer fallen die entsprechenden Beiträge aus.

 

Zusatzversicherungen

 

Für Freiberufler, die an eine gesetzliche Krankenversicherung gebunden sind, besteht die Möglichkeit mit Krankenzusatzpolicen den gesetzlichen Versicherungsschutz auszuweiten. Gerade im Laufe der vergangenen Jahre wurden durch den Staat drastische Leistungskürzungen vorgenommen, die für den Versicherungsnehmer weitere finanzielle Belastungen zur Folge haben, denn für diese werden dadurch zunehmend Zuzahlungen notwendig. Zudem werden die Leistungen nicht für jeden Versicherungsvertrag und damit Kunden individuell spezialisiert und sind dadurch nicht ideal an die jeweilige Lebenssituation des Freiberuflers angepasst.

Krankenzusatzversicherungen lassen sich jedoch genau an die Bedürfnisse des Versicherungskunden und dessen Wünsche, sowie den Versicherungsbedarf anpassen. Sie gewähren die Zahlung der Kosten, des abgesicherten medizinischen Bereiches, z.B. für alternative Heilpraktiken, nahezu vollständig und bieten je nach Tarif den gleichen umfassenden Komfort wie der Versicherte ihn in einer private Krankenversicherungen erhalten würde.