Krankenversicherung für Richter PDF Drucken E-Mail
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Richter im öffentlichen Dienst haben einen beamtenähnlichen Status und damit die Möglichkeit die Art ihrer Krankenkasse selbst zu bestimmen. So können sie sich zwischen der gesetzlichen und privaten Krankenversicherung entscheiden. Allerdings entscheiden sich viele Richter für die private Krankenversicherung, da ihnen ein Großteil der Kosten abgenommen wird.

 

Gesetzliche Krankenversicherung

 

Entscheiden sich Richter des öffentlichen Dienstes gegen die privaten Krankenkassen, so können sie sich auch gesetzlich versichern lassen. Der Einheitsbeitragssatz beträgt dabei im Moment 15,5 Prozent vom Bruttoeinkommen des Versicherten. Dies gilt bis zu einem Einkommen von 44.550 Euro im Jahr. Übersteigt das Einkommen diese Beitragsbemessungsgrenze, bleibt der Beitrag dennoch konstant und steigt nicht mit dem Einkommen weiter. Die Beiträge bleiben also ab diesem Einkommen identisch.

Die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherungen sind durch die Bundesregierung vorgeschrieben. Deshalb ist das Angebot nicht so groß, wie das der privaten Krankenversicherung. Auch die Leistungen können nicht individuell auf den Versicherten abgestimmt werden. Allerdings besteht bei den gesetzlichen Krankenkassen die Möglichkeit, Familienangehörige kostenlos mitversichern zu lassen.

 

Private Krankenversicherung

 

Richter im öffentlichen Dienst können sich auch für einen privaten Krankenversicherungsschutz entscheiden. Da sie Anspruch auf Beihilfe haben, wird ihnen ein Großteil der Kosten bei Erkrankungen abgenommen. In einigen Fällen kann diese Beihilfe bei Eintritt in eine private Krankenversicherung sogar bis zu 100 Prozent erfolgen.

Der Leistungskatalog, der durch die privaten Krankenkassen angeboten wird, ist sehr viel umfangreicher als die durch die gesetzlichen Krankenkassen angebotenen Leistungen. Auch können die Leistungen individuell auf den Versicherten abgestimmt werden.

Die Prämien können stark in ihren Beträgen schwanken. Abhängig sind sie von Alter, Geschlecht und Krankheitsbild des Versicherungsnehmers. Aber auch gesundheitliche Risikofaktoren und die Leistungen, die der Einzelne in Anspruch nehmen möchte, haben Einfluss auf die Höhe des Beitrags.

 

Zusatzversicherungen

 

Richter, die sich beispielsweise für eine gesetzliche Krankenversicherung entschieden haben, haben die Möglichkeit diese durch eine Zusatzversicherung zu ergänzen. Die Zusatzversicherung soll den gesetzlichen Versicherungsschutz ergänzen. Dabei werden Leistungen und Zahlungen vor allem im Krankheitsfall in Form von Tagegeld angeboten. Welche Leistungen genau in der Zusatzversicherung enthalten sind, kann vereinbart werden.