Krankenversicherung für Unternehmensberater PDF Drucken E-Mail
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Unternehmensberater sollen Unternehmen unterstützend zur Seite stehen und sie in vieler Hinsicht beraten. Sie haben je nach Einkommen und beruflichem Status die Möglichkeit sich privat oder gesetzlich versichern zu lassen. Die private Krankenversicherung steht selbstständig tätigen Unternehmensberatern und Angestellten offen, deren Einkommen über der Versicherungspflichtgrenze liegt.

 

Gesetzliche Krankenversicherung

 

Bei der gesetzlichen Krankenversicherung zahlt der Versicherungsnehmer in der Regel einen Beitragssatz von 15,5 Prozent auf sein Bruttoeinkommen. Übersteigt dieses Einkommen die Beitragsbemessungsgrenze von 44.550 Euro, so müssen nur noch konstant 15,5 Prozent von 44.550 Euro gezahlt werden.

Übersteigt das Einkommen des Unternehmensberaters den Betrag von 49.500 Euro, dann hat er die Möglichkeit sich privat oder weiterhin freiwillig gesetzlich versichern zu lassen. Liegt das Einkommen des Unternehmensberaters unter dieser Einkommensgrenze, so ist er verpflichtet sich gesetzlich versichern zu lassen.

Die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung sind gesetzlich verankert. Grundlage bildet das Fünfte Sozialgesetzbuch (SGB). Gesetzlich Versicherte müssen sich daher mit einem kleineren Leistungsangebot zufrieden geben. Zudem lassen sich die Leistungen nicht individuell auf den Versicherungsnehmer zuschneiden. Der größte Vorteil ist, dass Familienangehörige bei gesetzlichen Krankenkassen kostenfrei mitversichert werden können.

 

Private Krankenversicherung

 

Unternehmensberater, deren Einkommen 49.500 Euro brutto im Jahr übersteigt, können sich von der gesetzlichen Versicherungspflicht befreien und sich privat versichern lassen.

Ist dies der Fall, so können sie beispielsweise den umfangreicheren Leistungskatalog der privaten Krankenkassen nutzen und sich ein individuelles Angebot zuschneiden lassen. Familienversicherungen sind auch möglich, dabei sind Familienangehörige aber im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenversicherung nicht kostenlos mitversichert.

Der zu zahlende Tarif ist nicht einkommensabhängig; hängt jedoch bei den privaten Krankenversicherungen von verschiedenen Aspekten ab. So sind zum Beispiel Alter, Geschlecht, der Gesundheitszustand und mögliche Vorerkrankungen Faktoren, die den Tarif beeinflussen. Weiterhin ist er ebenfalls abhängig von den persönlich gewählten Leistungen.

 

Zusatzversicherung

 

Gesetzlich Versicherte, denen die im Rahmen der gesetzlichen Kassen gebotenen Leistungen allerdings nicht ausreichen, haben auch die Möglichkeit eine Zusatzversicherung abzuschließen. Diese ergänzt die bereits vorhandenen Leistungen um individuell neu gewählte. Dies kann zum Beispiel Tagegeld im Krankheitsfall betreffen oder auch andere berufliche oder gesundheitlich bedingte Aspekte.