Die Private Krankenversicherung (PKV) PDF Drucken E-Mail
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Das deutsche Sozialversicherungssystem stützt sich im Bereich der Krankenversicherung hauptsächlich auf die gesetzliche Krankenversicherung. Um die öffentliche Hand zu entlasten, setzt die Politik aber auch auf das dualistische Prinzip, dessen zweite Säule die private Krankenversicherung bildet. Derzeit sind etwa 69,8 Millionen Bürger (das entspricht gut 85 Prozent der Gesamtbevölkerung) gesetzlich und rund 8,8 Millionen Bürger privat versichert. 46 private Krankenversicherungen gibt es in Deutschland (Zahlen vom Gesundheitsministerium und vom Verband der privaten Krankenversicherung e.V.).

 

Eigenvorsorge in der privaten Krankenversicherung

 

Im Gegensatz zur gesetzlichen Versicherung trifft der privat Versicherte allein Vorsorge für seine Absicherung im Krankheitsfall. Dieses Prinzip wird auch bei der Beitragsberechnung angewendet. Die Versicherten zahlen einen Beitrag zur privaten Krankenversicherung (PKV), dessen Höhe von Alter und Gesundheitszustand abhängig ist. Es wird also genau das gezahlt, was das eigene Gesundheitsrisiko (statistisch) kostet. In der gesetzlichen Versicherung zahlt dagegen die gesamte Versicherungsgemeinschaft für das Gesundheitsrisiko des Einzelnen.

 

Grundsätzlich steht die gesetzliche Versicherung jedem offen, umgekehrt ist das nicht der Fall. Nur unter bestimmten Voraussetzungen ist ein Wechsel in die private Krankenversicherung möglich.

 

Wer in die private Krankenversicherung darf

 

Die sogenannte Versicherungspflichtgrenze entscheidet, ob der Wechsel in eine private Krankenversicherung als Vollversicherung möglich ist. Möchte man als Arbeitnehmer oder Angestellter in die PKV eintreten, muss das Einkommen (Brutto-Jahresgehalt) über 49.500 Euro jährlich oder 4.125,00 Euro monatlich betragen (2011). Einmalzahlungen, wie Urlaubs- oder Weihnachtsgeld werden angerechnet. Selbständige und Freiberufler sind von dieser Regelung nicht betroffen. Sie können selbst entscheiden, ob sie sich freiwillig gesetzlich oder privat versichern möchten.

 

Wer die Voraussetzungen für die private Krankenversicherung erfüllt und sich für einen Anbieter entscheidet, hat allerdings keinen rechtlichen Anspruch darauf, vom Versicherer angenommen zu werden. Während die gesetzliche Krankenversicherung alle Personen, unabhängig von Ihrem Krankheitsbild, versichern muss, kann sich die private Krankenversicherung ihre Mitglieder weitgehend selbst aussuchen. Es besteht also kein Kontrahierungszwang für die privaten Krankenversicherungen. Eine Ausnahme bildet der Basistarif, in dem die privaten Krankenversicherungen Anträge nicht ablehnen dürfen. Voraussetzung ist aber auch hier, dass der Anwärter die Voraussetzungen für die private Versicherung erfüllt.

 

Leistungen und Beiträge

 

Es gibt zahlreiche Leistungsunterschiede zwischen den einzelnen Gesellschaften, was einen vorherigen Versicherungsvergleich empfiehlt. Die Beitragszahlungen sind in der privaten Krankenversicherung nicht abhängig vom Einkommen des Versicherten, sondern beziehen sich in erster Linie auf das Eintrittsalter, das Geschlecht, den Leistungswunsch (Tarif) sowie auf das gesundheitliche Risiko (Krankheitsbild) des Versicherungsnehmers.

Kosten für Behandlungen sind von den Versicherten zunächst selbst zu tragen und werden dann vom Versicherer erstattet (Kostenerstattungsprinzip). Der Patient ist somit selbst Vertragspartner des Leistungserbringers (Arzt, Krankenhaus etc.).