| Gesundheitsprüfung bei Versicherungsbeginn |
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. Da die private Krankenversicherungen wirtschaftlich agierende Unternehmen sind, berechnen sie ihre Beiträge hauptsächlich nach versicherungsmathematischen Gesichtspunkten. Einkommensgrenzen sind für die Berechnung der Beiträge zunächst unerheblich. Dazu zählt auch, dass jeder Versicherte einen Beitrag zahlt, der seinem individuellen statistischen Gesundheitsrisiko entspricht. Daher werden bei Versicherungsbeginn neben dem Geschlecht auch zwei weitere wichtige Faktoren für das individuelle Risiko berücksichtigt: das Eintrittsalter sowie der Gesundheitszustand.
Um den Gesundheitszustand und damit das individuelle Risiko einschätzen zu können, wird die zu versichernde Person vor Versicherungsbeginn einer Gesundheitsprüfung unterzogen. Dabei werden Vorerkrankungen auf einem Fragebogen erfragt. Den behandelnden Arzt darf die Versicherung wegen der ärztlichen Schweigepflicht nicht über den Gesundheitszustand seines Patienten befragen, es sei denn, der Patient bzw. die zu versichernde Person wünscht dies ausdrücklich.
Verschweigen von Vorerkrankungen
Die Gesundheitsfragen sind in der Regel dem Versicherungsantrag beigefügt. Der Versicherungsaspirant muss die Fragen wahrheitsgemäß und nach bestem Wissen und Gewissen beantworten. Werden Vorerkrankungen bewusst verschwiegen, kann es zur Verweigerung der Zahlung oder zum Vertragsrücktritt seitens der Versicherungsgesellschaft kommen. Selbst das unwissentliche oder nicht vorsätzliche Verschweigen von Informationen berechtigt den Versicherer zur Kündigung des Vertrags.
Ausschluss von Versicherten
Ausgehend von der Gesundheitsprüfung kann sich eine private Krankenversicherung die versicherten Personen weitgehend aussuchen. Es kann durchaus auch ein Vertragsabschluss verweigert werden. Grundlage für diese Regelung ist §19 des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG). Demnach kommt ein Vertrag nur mit dem Einverständnis beider Vertragspartner zustande. Ziel in der Gesundheitswirtschaft ist es, möglichst gesunde Personen zu versichern, um die Kosten und die Beitragsanpassungen für alle Versicherten niedrig zu halten, denn die Kosten der privaten Krankenversicherung werden auf die gesamte Versichertengemeinschaft umgelegt.
Für die private Krankenversicherung sind die Gesundheitsfragen eine Grundlage für das Zustandekommen des Vertrages. Auf dieser Basis entscheidet der Versicherer, ob er den Versicherungsnehmer akzeptiert und ob eventuelle Leistungsausschlüsse oder Risikozuschläge notwendig sind. Deshalb ist ein sorgfältiges und vollständiges Ausfüllen der Fragebögen unerlässlich.
Das Recht, einen Versicherungsantrag abzulehnen, wird vom Gesetzgeber nur für den Basistarif ausgesetzt. Hier dürfen die Versicherungen keinen Antrag ablehnen, unabhängig von den Vorerkrankungen oder gesundheitlichen Risiken des Antragstellers.
Risikozuschläge nach Gesundheitsprüfung
Wenn bestimmte Vorerkrankungen für den Versicherer ein erhöhtes Risiko darstellen, kann dieser einen Risikozuschlag verlangen. Auf Antrag kann dieser Zuschlag nach drei Jahren wegfallen. Dies gilt aber nur, wenn ein entsprechendes Attest vom Arzt vorliegt, dass die einst bestandene Krankheit kuriert ist bzw. dass keine Behandlungen mehr zu erwarten sind.
Falls bei der Gesundheitsprüfung Vorerkrankungen bekannt werden, hat die Versicherungsgesellschaft alternativ die Möglichkeit, den Vertrag unter Ausschluss bestimmter Leistungen anzunehmen. Des weiteren ist es möglich, nur bestimmte Teile eines Versicherungsvertrags anzunehmen, andere dagegen unwirksam werden zu lassen.
Auch im Bereich der Risikozuschläge stellt der Basistarif eine Ausnahme dar. Versicherungen müssen den Antragsteller versichern und dürfen trotz eventueller Vorerkrankungen oder erhöhter Risiken keine Risikoaufschläge erheben.
Die Risikozuschläge können sich je nach Tarif stark unterscheiden. Um trotz Vorerkrankung einen günstigen Tarif zu erhalten, können sich Verbraucher an den Beurteilungen unabhängiger Testagenturen orientieren. Die Institutionen testen die verschiedenen Angebote nach objektiven Maßstäben und ernennen auf Grundlage der Ergebnisse einen Testsieger. |






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