| Schonende Behandlung durch alternative Heilmethoden |
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. Das Gebiet der alternativen Heilmethoden ist sehr umfassend strukturiert und befasst sich mit zahlreichen alternativen Behandlungspraktiken, die häufig unterstützend mit diversen Heilmitteln durchgeführt werden. Beispiele sind etwa Homöopathie oder Leistungen des Heilpraktikers. Gerade im Verlauf der letzten Jahre entscheiden sich immer mehr Versicherungsnehmer gegen die Schulmedizin und nehmen stattdessen bestimmte alternative Heilmethoden in Anspruch. In der gesetzlichen Krankenversicherung sind alternative Heilmethoden verhältnismäßig dürftig im Leistungskatalog verzeichnet, so dass diese nur gering gewährleistet werden. In der privaten Krankenversicherung hingegen nehmen alternative Heilbehandlungen einen wichtigen Stellenwert ein und gelten meist als Standardleistung.
Versicherungsbedingungen
Grundsätzlich sind Beamte, Selbständige und Angestellte mit einem Einkommen von mindestens 4.125,00 Euro monatlich berechtigt, sich von der gesetzlichen Versicherungspflicht befreien zu lassen und Mitglied in einer privaten Krankenversicherung zu werden. Die Beiträge der privaten Krankenversicherung richten sich nach Einkommen, Alter, Gesundheitszustand und Tarifmodell des Versicherten. Die Versicherungsleistungen sind nicht, wie in der gesetzlichen Krankenversicherung, staatlich reglementiert, sondern werden individuell gewährt.
Schwerpunkt alternative Medizin
Personen, die großen Wert auf alternative Heilbehandlungen legen, sollten ihre private Krankenversicherung mit einem Schwerpunkt auf Heilpraktikerbehandlungen abschließen und eine private Krankenversicherung auswählen, die in diesem Bereich besondere Spezialisierung aufweisen kann. Dadurch erhalten diese neben den grundsätzlichen Leistungen der privaten Krankenversicherung besonders umfangreiche Leistungen im Bereich der alternativen Heilmethoden. Dieser Bereich der privaten Krankenversicherung ist häufig Anlass für Tests. Auskünfte darüber geben dann die Testberichte, zum Beispiel von der Stiftung Warentest.
Tarife für alternative Heilmethoden
. Die privaten Krankenversicherungen rechnen verordnete Arzneien (wie homöopathische Mittel) und Heilmittel meist gemäß der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH) und nach dem Hufelandverzeichnis ab. Bei diesem Verzeichnis handelt es sich um eine Abrechnungshilfe, die alternative Heilbehandlungen, wie Akupunktur und Shiatsu aufführt. Das Verzeichnis entstand innerhalb einer Kooperation zwischen der Mannheimer Krankenversicherung und der Hufelandstiftung. Mittlerweile stellt diese jedoch für fast alle Heilpraktiker den Standard dar.
Zusatzversicherung für gesetzlich Versicherte
Mitglieder der gesetzlichen Vorsorge erhalten häufig nur geringfügig Leistungen aus dem Bereich der alternativen Heilmethoden, so dass im Behandlungsfall für den Versicherungsnehmer in nahezu allen Fällen hohe Eigenleistungen und Zuzahlungen fällig werden. Ausnahme bildet die Homöopathie. Zudem dürfen gesetzlich Versicherte nur aus den von den gesetzlichen Krankenkassen zugelassenen Heilpraktikern wählen. Für einen höheren Versicherungskomfort im Bereich der alternativen Heilmethoden sowie die umfassende Gewährleistung von Heilverfahren bieten die privaten Krankenversicherungsunternehmen bestimmte Heilpraktikerzusatzversicherungen für diese Versicherungsnehmer an. Innerhalb der Tarife können meist individuell die gewünschten Behandlungsoptionen gewählt oder ein Selbstbehalt vereinbart werden. Im Falle keiner Inanspruchnahme bestimmter Leistungen kann dadurch der Versicherte Teile seiner Versicherungsprämien durch die Krankenversicherung erstattet bekommen. |






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