| Arbeitgeberbescheinigung für Versicherte |
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. Durch die unterschiedlichen Verdienste in den verschiedenen Arbeitsbereichen kann es vorkommen, dass ein Arbeitnehmer jährlich mehr als 49.500 Euro verdient. Damit überschreitet er die Versicherungspflichtgrenze 2011 und ist in einer gesetzlichen Krankenkasse nicht mehr versicherungspflichtig. Der Betroffene kann somit freiwillig in dieser verbleiben oder aber auch in die private Krankenversicherung wechseln. In diesem Fall steht ihm auch ein Arbeitgeberzuschuss zu, der maximal die Hälfte des zu zahlenden Beitrags beträgt.
Berechnung des Arbeitgeberzuschuss
In der Regel wird die Arbeitgeberbescheinigung (auch Bescheinigung zur Vorlage beim Arbeitgeber genannt) von einem Versicherungsunternehmen ausgestellt. Sie bestätigt die Höhe des zu zahlenden Versicherungsbeitrages durch den Versicherten. So kann der Arbeitgeber die Höhe seines Zuschusses errechnen. Allerdings ist der Umfang des Arbeitgeberanteils begrenzt – der Arbeitgeber übernimmt nämlich maximal die Hälfte des zu zahlenden Versicherungsbeitrages. Der allgemein gültige Höchstbetrag beläuft sich seit dem 1. Juli 2011 auf 271,01 Euro monatlich. Diese Kostenbeteiligung geht nicht direkt an das private Versicherungsunternehmen, sondern wird dem Versicherungsnehmer mit seinem Gehalt ausgezahlt.
Ähnliche Leistungen wie in gesetzlicher Krankenkasse
Bei einer privaten Krankenversicherung muss außerdem aus der Arbeitgeberbescheinigung hervorgehen, dass die beanspruchten Leistungen denen der gesetzlichen Krankenversicherung gleichen. Ebenfalls müssen die Bedingungen für den Arbeitgeberzuschuss darin bestätigt sein, welche im SGB V festgelegt sind. Ein Zuschuss erfolgt danach nur, wenn das private Versicherungsunternehmen:
Personen, die nur aufgrund der Überschreitung der Jahresarbeitsentgeltgrenze versicherungsfrei sind und als landwirtschaftliche Unternehmer in der Krankenversicherung der Landwirte untergebracht sind, erhalten den Zuschuss, den der Arbeitgeber im Fall einer Pflichtversicherung bei einer Pflegekasse zu zahlen hätte. Testberichte fassen unter anderen die Leistungen des Basistarifs zusammen. |






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