| Privat versichert in der Elternzeit |
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. Eltern, die sich eine Auszeit nehmen, um die ersten Lebensjahre ihres Kindes intensiv zu begleiten, wurden in der Vergangenheit im Berufsleben häufig benachteiligt. Entweder der Arbeitgeber verweigerte eine Auszeit, sodass eine Kündigung fällig wurde oder es erfolgte eine Rückstufung der Position des Arbeitnehmers. Um diese Problematiken zu vermeiden wurde in den neunziger Jahren die Gewährung einer Elternzeit im Deutschen Bundestag beschlossen. Dieses Gesetz wurde bis zum Jahr 2009 mehrfach erweitert und ergänzt.
Als Elternzeit wird in Deutschland der Zeitraum der Freistellung von der Arbeit nach der Geburt eines Kindes bezeichnet. Arbeitnehmer haben dadurch die Möglichkeit, ihr Kind zu Hause zu betreuen. Bei der Elternzeit handelt es sich um einen Rechtsanspruch, der von der Geburt des Kindes bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres gilt und dem Betroffenen in dieser Zeit Kündigungsschutz gewährleistet.Die Schwangerschaft zählt nicht zur Elternzeit, sondern fällt in den Bereich des Mutterschutzes.
Elterngeld und die private Krankenversicherung
Arbeitnehmer bekommen gemäß dem Sozialgesetzbuch zu den Beiträgen der privaten Krankenversicherung einen Arbeitgeberzuschuss. Jener Zuschuss wird jedoch nicht während der Elternzeit gewährt. Demnach ist der Beitrag für die private Krankenversicherung (PKV) vom Versicherungsnehmer allein zu zahlen. Einige Versicherer bieten für bestimmte Tarife eine Beitragsbefreiung oder Reduzierung des Beitrages innerhalb eines gewissen Zeitraumes (6, 12 Monate) an. Für privat Versicherte ist es nicht möglich in eine gesetzliche Krankenkasse zu wechseln, um dort beitragsfrei versichertes Mitglied durch den Ehepartner oder Mitglied der freiwilligen Versicherung zu werden. Testergebnisse von Stiftung Warentest können Aufschluss über die kinderfreundlichsten Versicherungsunternehmen geben.
Rechtliche Voraussetzungen für Elternzeit
Die Anmeldefrist für die Elternzeit beträgt sieben Wochen. Der Antrag muss beim zuständigen Arbeitgeber eingereicht und gegengezeichnet werden. Treten dringende Gründe auf, so kann diese Frist auch verkürzt werden. Wird die Frist nicht eingehalten, so verschiebt sich der Termin für den Beginn der freien Zeit entsprechend.
Mit der Anmeldung muss auch verbindlich geregelt werden, für welchen Zeitraum die Elternzeit gelten soll. Die Mindestzeit beträgt zwei Monate. Hierfür kann auch eine Übertragung eines Teils der Elternzeit bis zum achten Lebensjahr erfolgen, sofern sich der Arbeitgeber damit einverstanden erklärt.
Erwerbstätige Eltern können frei entscheiden, wer von ihnen Elternzeit nimmt oder ob beide eine Auszeit nehmen möchten. Während der Elternzeit ist eine Teilzeitbeschäftigung von 30 Wochenstunden für jedes Elternteil genehmigt. Diese Beschäftigungsform müssen Unternehmen von mindestens 15 Mitarbeitern in der Regel gewähren, es sei denn, wichtige betriebliche Gründe sprechen dagegen. Nach Ablauf der Elternzeit haben die Eltern einen Anspruch, zu ihrem oder einem gleichwertigen Arbeitsplatz zurückzukehren. Eine Rückstufung ist nicht zulässig. Wurde die Arbeitszeit während der Elternzeit reduziert, gilt nach deren Ende wieder die frühere Arbeitszeit.
Der Betrag für das Elterngeld
Eltern können als finanziellen Ausgleich des in der Elternzeit wegfallenden Einkommens Elterngeld beantragen. Dieses muss schriftlich bei den zuständigen Elterngeldstellen der Bundesländer beantragt werden und beträgt 67 Prozent des durchschnittlich vor der Geburt befindlichen Einkommens, nach Abzug von Steuern, Sozialabgaben und Werbungskosten. Dabei wird eine Summe von höchstens 1.800 Euro, aber mindestens 300 Euro gewährt. Geringverdiener und Mehrkindfamilien erhalten durch die Bundesrepublik darüber hinaus besondere Bonussummen. Das Elterngeld kann maximal 14 Monate lang bezogen werden, 12 Monate, wenn nur ein Elternteil in Elternzeit geht.
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