| Behandlung durch einen Heilpraktiker |
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. Privat Versicherte genießen viele Vorteile: Sie haben mitunter Anspruch auf schonendere Behandlungen und innovative Medikamente verschrieben als gesetzliche Mitglieder. Aber auch im Bereich der alternativen Heilmedizin profitieren Viele in der privaten Krankenversicherung von einem besonderen Komfort. Sie bekommen weitaus mehr Heilmittel erstattet, als gesetzlich Versicherte. Außerdem besitzen sie die Möglichkeit einen Heilpraktiker ohne Einschränkung vollkommen selbständig zu wählen.
Versicherte, die im Krankheitsfall oder im Bereich der Vorsorge besonderen Wert auf alternative Heilmethoden legen, haben in der privaten Krankenversicherung auch die Möglichkeit spezielle Heilpraktiker-Tarife abzuschließen. Hierdurch wird eine besonders umfangreiche Erstattung von alternativen Heilbehandlungen für den Versicherten garantiert.
Vielfältige Behandlungsmöglichkeiten
Entscheidet sich ein Versicherter gegen die Schulmedizin und wählt für eine Behandlung alternative Heilmethoden so eröffnen sich ihm hier viele Möglichkeiten, denn das Tätigkeitsfeld von Heilpraktikern ist vielfältig. Eine der Hauptaufgaben von Heilpraktikern ist die Feststellung von körperlichen und seelischen Leiden. Dabei wird die Diagnose und Therapie meist mit Verfahren der Naturheilkunde und Alternativmedizin durchgeführt. Häufig bedienen sich die Heilpraktiker aus Verfahren wie der Homöopathie, der Athemtherapie oder der Traditionellen Chinesischen Medizin (TCM). Andere Heilverfahren sind beispielsweise Blutegelbehandlungen, Aromatherapien sowie ausleitende Verfahren (zum Beispiel Schröpfen). Stiftung Warentest nimmt immer wieder die einzelnen Behandlungsmethoden unter die Lupe.
Abrechnung nach Hufelandverzeichnis und GebüH
Die Bezahlung von heilpraktischen Behandlungen ist tariflich nicht einheitlich geregelt. Sie erfolgt normalerweise durch ein Vereinbarung zwischen Patient und Heilpraktiker. Für die Erstattung der Kosten von Heilbehandlungen nutzt die private Krankenversicherung jedoch keine individuellen Übereinkünfte, sondern orientieren sich an zwei Leistungsverzeichnissen: Dem Hufelandverzeichnis und der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH).
Das Hufelandverzeichnis wurde von der Hufelandgesellschaft erstellt, welche 1974 vom Dachverband der Ärztegesellschaften gegründet wurde. Hier sind eine Reihe von naturheilkundlichen Diagnostik- und Therapieverfahren vermerkt. Für die Kostenkalkulation werden die im Hufelandverzeichnis aufgeführten Anwendungen der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) gegenübergestellt, sodass ein Abrechnungsmaßstab für diese Naturheilverfahren entsteht. Die Gebührenordnung für Heilpraktiker wurde 1985 von den Heilpraktikern herausgegeben. Wie im Hufelandverzeichnis werden auch hier Richtwerte für die Abrechnung von Behandlungen bei Heilpraktikern vorgegeben.
Spezialtarife für Heilpraktiker-Behandlungen
Einige privaten Versicherer bieten besondere Tarife an, die auf Heilpraktiker, Alternativmedizin und homöopathische Mittel spezialisiert sind. Sie erstatten Heilmittel gemäß der Gebührenordnung für Heilpraktiker und dem Hufelandverzeichnis. Versicherte, die eine private Krankenversicherung mit Spezialisierung auf Heilpraktiker-Behandlungen abschließen, erhalten neben der großzügigen Erstattung jeglicher alternativer Heilverfahren die gleichen Annehmlichkeiten wie andere privat Versicherte: Einen hohen medizinischen Komfort und eine verbesserte Unterkunft sowie Behandlung im Krankenhaus.
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