| Mitnahme der Altersrückstellung |
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. Beim Wechsel in eine andere private Krankenversicherung ergibt sich häufig das Problem, dass die bereits angesparte Altersrückstellung nicht mit in die neue Versicherungsgesellschaft übernommen werden kann. Dieser mögliche Verlust des Geldes stellt ein enorm großes Hindernis im Wettbewerb der Versicherung um ihre Bestandskunden dar. Seit längerem schon wird dieses Problem diskutiert.
Altersrückstellung in der privaten Krankenversicherung
Bei zunehmendem Alter eines Versicherten steigen statistisch die Gesundheitsrisiken und damit auch die Gesundheitskosten. Somit wurde das Modell zur Altersrückstellung entwickelt. Dabei wird in Form von Rückstellungen eine Art Spareinlage gebildet, um auch in höherem Alter stabile Beiträge zu gewährleisten. Wechselt der Versicherte allerdings den Anbieter, so verliert er seine angesparte Altersrückstellung. Diese wird dann auf die anderen Mitglieder mit gleichem Alter und gleichem Tarif aufgeteilt. Dieser Fall setzt auch beim Versterben des Mitgliedes ein. Grund ist, dass die Altersrückstellung nicht als Eigentum des Mitglieds betrachtet wird, sondern der Versichertengemeinschaft zugute kommt.
Mitnahme der Altersrückstellung führt zur Beitragserhöhung
Durch die fehlende Portabilität der Rückstellungen kommt es nur bedingt zum Wettbewerb um Bestandskunden. Daher wird schon seit längerem über die Übertragbarkeit der Altersrückstellung nachgedacht. Dies stellt die Anbieter jedoch vor einige versicherungstechnische Probleme. Diese bestehen darin, wie die Höhe des Betrages bestimmt wird, der im Falle der Kündigung ausgezahlt wird. Es kann bisher nur die Altersrückstellung mitgenommen werden, die im Umfang dem Basistarif entspricht. Auch eine Vielzahl von Testberichten beschäftigt sich mit diesem Thema. Hierbei bemängelt vor allem Stiftung Warentest, dass der Basistarif meist zu teuer ist.
Angenommen die Mitnahme der Altersrückstellungen sei wählbar, würde sich der Beitrag drastisch erhöhen, vor allem bei jungen Versicherungsnehmern. Eine Beispielrechnung der Zeitschrift für Versicherungswesen (Ausgabe 15. April 2010) zeigt Beitragssteigerungen von über 150 Euro monatlich.
Berechnung des Übertrags
Um das Problem des fehlenden Wettbewerbs aufgrund fester Altersrückstellungen zu lösen, werden immer wieder Lösungsansätze erarbeitet. Die Zeitschrift für Versicherungswesen hat zur Berechnung des Übertrags das Modell von Neuburger zur Lebensversicherung verwendet und umgewandelt. Es gibt demnach zwei Ansätze, nach denen man die Übertragungswerte, also die angesparten Altersrückstellungen, bestimmen kann. Das erste Modell beschreibt die steigenden Beiträge für den Fall, dass der Versicherte bei einer Kündigung 100 % des Übertrags ausgezahlt bekommt. Im zweiten Modell werden die Übertragswerte für den Fall berechnet, dass der Versicherte kündigt. In beiden Fällen wird das Geld auf den Versicherten beziehungsweise seine neue Versicherung übertragen. Im Todesfall wird dieser jedoch weiterhin auf die anderen Mitglieder aufgeteilt.
Fazit der Berechnung
Es zeigt sich, dass die Möglichkeit zur Übernahme der Altersrückstellung in eine neue Versicherung enorme Beitragserhöhungen mit sich bringen würde. Noch ungünstiger wird es, wenn man bereits seit längerem in der privaten Krankenversicherung ist und nachträglich die Option zur Mitnahme der Altersrückstellung wählen würde. Hierbei ergeben sich weitaus höhere Versicherungsbeiträge. Noch ungünstiger fallen die Ergebnisse aus, wenn man in diese Berechnung den Gesundheitszustand des Versicherten mit einbezieht. Auch dies wurde bereits politisch diskutiert.
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