Nachteile für PKV-Versicherte PDF Drucken E-Mail
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Mediziner rechnet beim Patienten direkt ab

 

Behandelnde Ärzte und Zahnärzte rechnen direkt beim Patienten ab (im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenversicherung, bei der die Mediziner mit der Krankenkasse abrechnen). Das heißt, dass der Versicherte eine Rechnung über die Behandlung bekommt, diese zu begleichen hat und sich den Rechnungsbetrag von der Versicherung erstatten lassen kann.

 

Wartezeiten ab Versicherungsbeginn

 

Erfolgt der Übertritt in die private Krankenversicherung nicht lückenlos, besteht in den ersten drei Monaten kein Versicherungschutz. Das gilt für alle ambulanten Leistungen, Medikamente und auch Krankenhausaufenthalte. Kosten werden dann nur bei Unfällen erstattet. Daneben gibt es eine besondere Wartezeit von maximal acht Monaten für Zahnersatz, Schwangerschaft oder Psychotherapie. Während der Wartezeit in Anspruch genommene medizinische Leistungen werden nicht von der Versicherung erstattet.

 

Elternzeit nicht beitragsfrei

 

Bei der privaten Krankenversicherung ist die Elternzeit nach der Entbindung grundsätzlich nicht beitragsfrei. Einige Versicherungsgesellschaften ermöglichen jedoch einen Tarifwechsel in einen solchen, der die sogenannte Entbindungspauschale vorsieht. Dabei handelt es sich um eine Art Krankentagegeld, das dem Versicherten dann zusteht. Zwar bleibt die Versicherung weiterhin beitragspflichtig, aber da im Gegenzug die Entbindungspauschale gezahlt wird, wird die Versicherung de facto beitragsfrei, allerdings für maximal neun Monate.

 

Zahnersatz anfangs begrenzt

 

Einige Versicherer deckeln die maximale Höhe der Kostenerstattung für Zahnersatz in den ersten Jahren nach Versicherungsabschluss. Das heißt, der Versicherungsnehmer muss alle Zahnersatzkosten, die über diesen Betrag (üblicherweise 1.000 Euro) hinaus gehen, selbst tragen. Eine Zahnzusatzversicherung könnte eine solche Lücke bei Bedarf schließen. Die Zeitschrift Finanztest nimmt immer wieder die verschiedensten Zusatzversicherungen unter die Lupe.

 

Keine Kostenfreie Familienversicherung

 

Familienmitglieder können nicht kostenlos mitversichert werden. Es gibt zwar keine Familienversicherung, aber es gelten besondere Konditionen für die private Krankenversicherung für Familien. Jedes versicherte Familienmitglied bekommt einen eigenen Tarif und zahlt den entsprechenden Beitrag.

 

Risikozuschläge möglich

 

Die Beitragshöhe der privaten Krankenversicherung ist abhängig von verschiedenen Voraussetzungen des Versicherten bei Versicherungsbeginn. Dazu zählt u.a. der Gesundheitszustand. Sind Vorerkrankungen bekannt, kann der Versicherer Leistungen ausschließen oder Risikozuschläge erheben.