Private Krankenversicherung für Studenten PDF Drucken E-Mail
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Ist man als Student bei den Eltern privat mitversichert, so entfällt mit Antritt des Studiums diese Mitversicherung. Studierende können sich von der Versicherungspflicht befreien lassen und sich privat versichern. Die Frist für eine Befreiung beträgt ab Beginn des Studiums 3 Monate. Hat man sich jedoch einmal für die Private Krankenversicherung entschieden, gibt es während des Studiums keine Möglichkeit zu der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zurückzugelangen.

 

Beiträge für Studenten

 

Die Beiträge der privaten Krankenversicherung (PKV) können zwar über denen der Gesetzlichen liegen (Pflegeversicherung gesetzlich: 11,26 € privat: 16,61 €), doch bezüglich der Leistungen hat man als Student die freie Auswahl. Der Beitrag ist dann abhängig von den gewünschten Leistungen und dem Einstiegsalter des Studenten sowie dem Geschlecht, den Vorerkrankungen und dem Gesundheitszustand.

 

Es ist möglich, einen Jahresbeitrag für Behandlungen etc. zu zahlen, so senkt sich der monatliche Beitrag. Sollten keine Leistungen während des Versicherungsjahres in Anspruch genommen worden sein, kann eine Summe von 0,5 bis 6 Monatsbeiträgen zurückerstattet werden.

 

Berufsausbildungsförderung - Bafög

 

Es besteht die Pflicht zur Pflegeversicherung, die unabhängig vom Geschlecht 9,98 € im Monat kostet. Studenten, die Bafög erhalten, bekommen einen Zuschuss für die Kranken- und für die Pflegeversicherung in Höhe von 73,00 Euro, dies gilt, egal ob sie Privat oder gesetzlich versichert sind. Ein Antrag muss jedoch gestellt werden.

 

Die meisten privaten Versicherungsgesellschaften gewähren bis zum 34. Lebensjahr (teilweise auch bis zum 35. Lebensjahr) Rabatte. Preisnachlässe werden unter Hinnahme einiger Leistungseinschränkungen auch bis zu einer bestimmten Anzahl von Fachsemestern gewährt.

 

Ein privat versicherter Student erhält Beihilfe, wenn die Eltern Beamte sind. Diese fällt ab dem 27. Geburtstag allerdings weg, bei ab 1981 Geborenen noch früher (1982 bis 26, ab 1983 bis 25).

 

Studenteneinkommen

Im Allgemeinen gibt es keine Einkommensbegrenzungen. Wird allerdings die Grenze von 400,00 Euro überschritten, folgt ein Aufschlag bei der Pflegeversicherung. Bei einigen Privatversicherern ist eine Einkommensgrenze zu beachten - werden 400,00 Euro/Monat überschritten, steigt auch der Beitrag.

 

Die Vorteile der Privaten Krankenversicherung

 

Eine private Krankenversicherung hat viele Vorteile:

  • kostspielige Medikamente wie z.B. Sehhilfen werden je nach Tarif erstattet
  • Entfall der Praxisgebühr
  • kürzere Wartezeiten für Arzttermine und bei Arztbesuchen
  • Chefarztbehandlungen (wobei der monatliche Beitrag steigt)
  • Erstattungen für Heilpraktiker und Zahnarzt

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Ausschlaggebend für die Einstufung in die Private Krankenversicherung ist der momentane Gesundheitszustand, ist man als Student privat versichert, erfolgt nach dem Studium keine weitere Untersuchung.