Vorteile für PKV-Versicherte PDF Drucken E-Mail
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Freie Arztwahl

Während in der gesetzlichen Krankenversicherung das Hausarztprinzip gilt, können privat Versicherte direkt den jeweiligen Facharzt aufsuchen. Privat Versicherte sind nicht, wie gesetzlich Versicherte, an Vertrags(zahn)ärzte der Kassen gebunden. Für den Wechsel zum Facharzt ist i.d.R. keine Überweisung nötig.

 

Freie Krankenhauswahl

Dem Versicherten steht es frei, sich vor der Einweisung ins Krankenhaus für ein bestimmtes Haus zu entscheiden.

 

tarifabhängig: Chefarzt, Einbettzimmer möglich

Sofern der jeweilige Versicherungstarif dies vorsieht, hat der Versicherte im Falle eines Krankenhausaufenthaltes Anspruch auf die Unterbringung in einem Ein- bzw. Zwei-Bettzimmer und auf die Behandlung durch den Chefarzt.

 

Europaweiter Krankenschutz

Bei Aufenthalten im europäischen Ausland muss keine zusätzliche Auslandskrankenversicherung abgeschlossen werden.

 

Rückerstattung von Beiträgen

Nimmt der Versicherte Leistungen aus dem Umfang seines Versicherungstarifs nicht in Anspruch (z.B. wegen besonders guter Gesundheit), kann er mit einer teilweisen Rückerstattung seiner Beiträge rechnen. Die Höhe der Rückerstattung ist vom Tarif und von der Versicherungsgesellschaft abhängig.

 

Weltweiter Krankenschutz für zwei Monate

Bei Auslandsaufenthalten von bis zu zwei Monaten außerhalb Europas ist der Krankenschutz gewährleistet. Erst bei längeren Aufenthalten ist eine zusätzliche Auslandskrankenversicherung nötig.

 

Tarifabhängig: Behandlung bei einem Heilpraktiker

Neben der Behandlung durch Ärzte und Zahnärzte können privat Versicherte auch die Behandlung durch einen Heilpraktiker (alternative Heilmethoden) ohne Zuzahlung in Anspruch nehmen. Dazu zählen die vom Heilpraktiker verordneten Medikamente, die ebenfalls von der privaten Krankenversicherung übernommen werden.

 

Die Beitragshöhe ist nicht abhängig vom Einkommen

Die Berechnung des Beitrages errechnet sich nicht aus der Höhe des Einkommens wie es bei der gesetzlichen Krankenversicherung der Fall ist. Entscheidend sind die oben genannten Kriterien. Bei der Wahl des Tarifs nimmt neben dem Leistungsumfang auch die Höhe der Selbstbeteiligung Einfluss auf die Beitragshöhe. So kann der Versicherte nach individuellem Bedarf den Leistungskatalog zusammenstellen. Meist sind die Beiträge niedriger als bei der gesetzlichen Krankenkasse. Die Beiträge und Leistungen der privaten Krankenversicherung werden immer wieder von Stiftung Warentest in Augenschein genommen.