Die private Kurtagegeldversicherung PDF Drucken E-Mail
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Bei einer Kur werden die gesetzlich versicherten Patienten ab dem 18. Lebensjahr mit weiteren Zusatzkosten und Zuzahlungen für Heil-und Arzneimittel belastet. Im Falle einer ambulanten Kur müssen zudem die Unterkunftskosten selbständig getragen werden.

 

Vorteile des Kurtagegeldes

 

Kuren sind Heilverfahren mit ärztlich verordneter, planmäßiger Anwendung mit besonders zusammengestellten Heilmitteln und Maßnahmen, um die Folgen einer Krankheit auszukurieren, einen Genesungsprozess zu begünstigen oder einem drohenden Gesundheitsschaden vorzubeugen.

Im Falle einer ambulanten Kur muss die Maßnahme in einer bei der Krankenkasse zugelassenen und möglichst wohnortnahen Reha-Einrichtung durchgeführt werden. Die Regeldauer dieser Behandlung beträgt 20 Tage und kann bei einer medizinischen Notwendigkeit verlängert werden.

Reicht eine ambulante Kur-Maßnahme dennoch nicht aus, kann ein Antrag auf die stationäre Reha-Leistung in Anspruch genommen werden. Dies gilt vorwiegend für Suchtkranke, psychisch Kranke, aber auch Behandlungen im Anschluss an einen Krankenhausaufenthalt, wie zum Beispiel bei einem Schlaganfall, Herzinfarkt oder bei Krebs.

Die Regeldauer der stationären Kur beträgt drei Wochen und kann ebenso aus medizinischen Gründen verlängert werden. Die Leistungen der ambulanten und stationären Rehabilitation können nur in Institutionen gewährleistet werden, mit denen die jeweilige Krankenkasse einen Versorgungsvertrag hat.

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Wie bei einem Krankenhausaufenthalt leistet der Patient Zuzahlungen von zehn Euro pro Tag, sofern er das 18. Lebensjahr vollendet hat. Diese Zuzahlungen müssen in den ersten 28 Tagen jedes Jahres erbracht werden. Außerdem erstattet die Versicherung grundsätzlich keine Fahrt- und Transportkosten.

Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt die Kosten der stationären Rehabilitations- und Vorsorgemaßnahmen grundsätzlich nur für drei Wochen innerhalb von vier Jahren. Um eine hohe Eigenbelastung während des Kuraufenthalts zu mindern oder gegebenenfalls einen zusätzlichen zu finanzieren kann eine Zusatzversicherung abgeschlossen werden, die die Ausschüttung eines festgelegten Tagegeldes vorsieht. Günstige Tarife gibt es hier bereits ab acht Euro monatlich und 250 Euro jährlich.

 

Leistungen durch das Kurtagegeld

 

Das Kurtagegeld dient zur Kostendeckung folgender Zusatzleistungen:

  • Unterbringung, Transport, Reisekosten
  • ärztliche Beratung, ärztliche Besuche und Sonderleistungen
  • Röntgenuntersuchungen und Röntgentherapien
  • Kurmittel (Trinkkuren, Bäder, Packungen, Massagen, Licht-,
    Wärme- und sonstige balneologische und physikalische Behandlungen)
  • Kurtaxe und sonstige Abgaben
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Versicherungsbedingungen für das Kurtagegeld

 

Das Kurtagegeld wird nur gewährt, wenn ein Arzt die medizinische Notwendigkeit der Kur bescheinigt.

Bei ärztlich verordneten Kuren muss ein Attest des behandelnden Krankenhausarztes vorliegen, aus dem die medizinische Notwendigkeit der Kurbehandlung hervorgeht. Die Kosten des Attestes trägt dabei der Versicherte. Nach einem mindestens zehntägigen Krankenhausaufenthalt muss sich die Kur innerhalb von sechs Monaten anschließen.

Wird eine Kur durch den Arzt empfohlen, so muss der Patient ein Empfehlungsschreiben vorlegen können. Die anfallenden Kosten sind durch Rechnungen bei der Versicherung zu belegen, in denen der Name der behandelten Person, die Krankheitsbezeichnung sowie Behandlungstage und Einzelleistungen ersichtlich werden.

Die ärztlich empfohlene Kur ist nicht von einem Krankenhausaufenthalt abhängig.